Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Maximilian Forster Gebäudetechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.1 Kostenaufstellung für Handwerkerleistungen
Arbeitsstunden:
- Stundensatz: 72 Euro
Sonstige Kosten:
- KFZ | Anfahrtskosten: Zonenabhängig
- Entsorgungskosten: 72 Euro/ Pauschale
- Kleinmaterialpauschale: 20 Euro/ Pauschale
-Umlage für Bürobearbeitung und Büromaterialien: 5,99Euro/ Pauschale
4.2 Umlage von Betriebskosten für Büroartikel und Verbrauchsmaterialien
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Vertragsgegenstand: Diese Regelung betrifft die Umlage von Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Büroartikeln und Verbrauchsmaterialien entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Porto, Briefpapier, Druckerpatronen und Stromkosten.
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Umlagekosten: Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Kosten für Porto, Briefpapier, Druckerpatronen und Strom werden dem Kunden anteilig in Rechnung gestellt. Diese Umlage erfolgt unabhängig von der tatsächlich bestellten Ware und deckt die anfallenden Betriebskosten ab.
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Berechnungsgrundlage: Die Umlage wird pauschal oder nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet und erfolgt auf Basis der im Rechnungszeitraum angefallenen Kosten.
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Zahlungsbedingungen: Die Umlagekosten werden zusammen mit der Rechnung für die gelieferten Büroartikel fällig. Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für die Hauptlieferung/ Hauptleistung.
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Haftungsausschluss: Für Schwankungen in den Betriebskosten, die sich auf die Höhe der Umlage auswirken können, übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde akzeptiert diese Schwankungen als Teil der vereinbarten Umlage.
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Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, die Umlagebeträge bei veränderten Betriebskosten anzupassen. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Die Anpassung tritt mit der nächsten Rechnungsstellung in Kraft.
5. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung.
6.1 Kundenseitig bereitgestellte Materialien und Bauteile
1. Stellt der Auftraggeber Materialien, Bauteile, Geräte, Armaturen, Heizungs-, Sanitär- oder sonstige Komponenten zur Verfügung oder verlangt deren Verwendung, erfolgt deren Einbau ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Auftraggebers.
2. Der Auftragnehmer übernimmt für die Beschaffenheit, Qualität, Funktion, Kompatibilität, Eignung, Energieeffizienz, Sicherheit und Mangelfreiheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Bauteile keine Gewährleistung oder Garantie. Etwaige Gewährleistungs-, Garantie- oder Produkthaftungsansprüche hinsichtlich dieser Materialien bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer.
3. Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich in diesen Fällen ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der Montage- bzw. Installationsarbeiten. Eine Haftung für Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden, die ganz oder teilweise auf vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Bauteile zurückzuführen sind, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder Bauteile auf ihre technische Eignung, Mangelfreiheit oder Kompatibilität mit der vorhandenen oder neu zu errichtenden Anlage zu überprüfen. Erkennt der Auftragnehmer offensichtliche Mängel oder bestehen erhebliche technische Bedenken gegen deren Verwendung, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen. Verlangt der Auftraggeber dennoch den Einbau, erfolgt dieser auf dessen ausdrückliches Risiko.
5. Werden aufgrund von Mängeln oder Defekten an kundenseitig bereitgestellten Materialien Nachbesserungs-, Diagnose-, Demontage-, Reparatur- oder Wiedereinbauarbeiten erforderlich, gelten diese Leistungen als gesondert zu vergütende Arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Mangel der Gesamtanlage ausschließlich oder teilweise auf das vom Auftraggeber bereitgestellte Material zurückführen lässt.
6. Soweit Mängel oder Schäden ausschließlich oder überwiegend auf vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Bauteile zurückzuführen sind, bestehen gegen den Auftragnehmer keine Mängel-, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und vertraulich zu behandeln.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
